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Opt-In

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Ein Opt-In ist ein Verfahren, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen vorher explizit bestätigen muss.

Kurze rechtliche Zusammenfassung:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für Einwilligungen von Verbrauchern in den Empfang von SMS- oder E-Mail-Werbung im Urteil vom 16. Juli 08, (Az. ZR 348/06) ein klares “Opt-in”-Prinzip festgelegt. Und gerade letztens (LG Essen, 20.04.09, Az.: 4 O 368/08) wurde im E-Mail-Marketing zudem das Double-Opt-In Verfahren als das sinnvollste zur rechtlichen Absicherung bestätigt. Auch davor war beispielsweise E-Mail-Werbung nur mit der Einwilligung des Adressaten zulässig (die Ausnahmeregelung für E-Mail-Werbung im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen ist seit 2004 im UWG verankert). Das neue BDSG bzw. die Bundestatenschutz Novelle die 2009 beschlossen wurde und nun bald in Kraft tritt, ändert daran nichts bewegendes, sondern setzt bezüglich Post-Werbung noch weitere Regelungen fest. Auch hier wird ein Opt-In (wenn auch mit Ausnahmereglungen) zukünftig Pflicht werden. Und nach wie vor, ist der Bereich rechtlich als “grau” einzustufen, da klare gesetzliche Vorgaben fehlen. Denn der Gesetzgeber überläßt das Thema sich selbst, und sagt zwar, dass es ein Opt-In geben muss, sagt aber nicht, wie dies zu erheben ist, welche Bestandteile es haben muss oder wie man es aufzuheben oder nachzuweisen hat. Hier gibt es lediglich Referenzurteile, die sich aber leider des öfteren (je nach Gericht/Richter) widersprechen.

Wie wird ein Opt-In überhaupt erhoben und wie muss es aussehen?
Confirmed Opt-in, Double Opt-in, …. Was ist denn nun richtig? Und was sind die Unterschiede? Kurzum: Alles kann richtig sein und alles falsch. Je nach Werbekanal (E-Mail, Post, Telefon, SMS), Richter und/oder Anwalt haben Sie bei 100 Personen sicher gute 200 Meinungen dazu. Aber an irgendetwas muss man sich ja orientieren und daher gehen wir nach der Masse der Endscheidungen. Stets jedoch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Notwendigkeit der Konzerne und den Datenschutzinteressen der Endverbraucher. Generell kann man aber sagen, je umfangreicher der Zustimmungsakt und je größer die Hintergrunddokumentation dieser Aktion ist, um so sicherer und einwandfreier ist das Opt-In.

Generell gelten bei online erhobenen Opt-Ins folgende Regelungen:


Generell gelten folgende Regelungen bei der Opt-In Dokumentationen:


Für nicht online generierte/erhobene Opt-In Daten gelten diese Regelungen identisch, jedoch jeweils an das entsprechende Medium angepasst. Sie sollten sich vor Augen führen, dass ein gutes und für den Endverbraucher informativ erhobenes Opt-In, neben den rechtlichen Pflichten, zugleich eine Chance auf einen guten und gezielten Kundenkontakt darstellt (und ist somit nicht nur eine Bürde sondern eine wirkliche Möglichkeit).

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